Die Horlaui befindet sich ausgangs Weggis Richtung Vitznau. Nach dem Unwetter 2005 teilte man dieses Gebiet der roten Gefahrenzone zu. Fachleute beurteilten die Steinschlag- und Felssturzgefahr
unterhalb der 20 Meter hohen Nagelfluhbänder als erheblich und empfahlen, die fünf Häuser bis spätestens 2019 umsiedeln zu lassen. Bereits im Jahr 2014 wurde die Situation als sehr gefährlich
eingestuft. Für Personen ausserhalb, aber auch innerhalb von Gebäuden sei dieser Zustand nicht verantwortbar. Die fünf Gebäude in dieser Zone mussten von Amtes wegen abgerissen werden, die
Fussgänger und Autos auf der Kantonsstrasse wären zwar am selben Ort auch erheblich gefährdet gewesen, aber sie schienen im Gegensatz zu den Bewohnern der fünf Häuser weniger gefährdet, da nur
temporär vor Ort. Für die Bewohner wendete die Gemeinde im Juni 2014 das Polizeinotrecht an und verfügte ein Betretungs- und Nutzungsverbot.
Es wehrte sich einzig der fünfte Hausbesitzer gegen diese polizeiliche Wegweisung. In den Akten wird vermerkt „Auch wenn der Beschwerdeführer aufgrund seiner über 30-jährigen Tätigkeit in und an
den Bergwerken an den Steilhängen des [Gebirge in den USA], über Fachwissen verfügt, sind für die Beurteilung dieser Frage detaillierte Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten erforderlich.
Inwiefern diese in den Berechnungen des Beschwerdeführers berücksichtigt wurden, kann seinen "Felssturzszenarien" nicht entnommen werden.*
Letztendlich wurde seine Beschwerde auch vom Bundesgericht abgelehnt. Der Beschwerdeführer verstarb kurz vor Bekanntgabe des Urteils in seiner "Notunterkunft".
Eines ist klar: Die Natur und unser Berg sind und bleiben unberechenbar, wie auch so viele andere Dinge.
* siehe: https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=10424 / Karin Bernath